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Allcata GmbH & Co. KG: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet – Gericht schützt Vermögenswerte

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 500 IN 151/24

Das Amtsgericht Krefeld hat am 13. Dezember 2024, um 12:02 Uhr, im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Allcata GmbH & Co. KG weitreichende Sicherungsmaßnahmen erlassen. Die Schuldnerin, ansässig in der Maysweg 10 C, 47918 Tönisvorst, ist im Handelsregister unter HRA 6762 eingetragen und wird von der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Allcata Verwaltungs-GmbH (HRB 16685), vertreten. Diese wiederum steht unter der Leitung der Geschäftsführer Konstantin Schipillo aus Krefeld und Pavel Nozik aus Nürnberg.

Vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nada Nasser, Kanzlei Blumentalstraße 2, 47798 Krefeld, bestellt. Ihre zentrale Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, die Geschäftsabläufe zu überwachen und die finanzielle Lage eingehend zu prüfen.

Gerichtliche Anordnungen zur Sicherung des Vermögens

Um weiteren Schaden abzuwenden und die Gläubigerinteressen zu schützen, hat das Gericht folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Verfügungsbeschränkung:
    Verfügungen der Allcata GmbH & Co. KG über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin zulässig (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  2. Zahlungsverbote für Drittschuldner:
    Schuldnern der Allcata GmbH & Co. KG (Drittschuldnern) wurde untersagt, Zahlungen an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind alle Forderungen und Zahlungen an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten.
  3. Einziehung von Forderungen und Bankguthaben:
    Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungen:
    Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – ausgenommen solche, die unbewegliche Vermögenswerte betreffen – wurden untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bedeutung für das Unternehmen und Ausblick

Die Allcata GmbH & Co. KG, die in der Vergangenheit als wichtiger Wirtschaftsfaktor in ihrer Region galt, steht nun vor einer entscheidenden Phase. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird in den kommenden Wochen prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung des Geschäftsbetriebs erfolgen muss.

Was bedeutet das für Gläubiger?

Für die Gläubiger und Geschäftspartner der Allcata GmbH & Co. KG bedeutet dieser Beschluss vorläufige Klarheit: Sämtliche Zahlungen dürfen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung und ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin erfolgen. Weitere Informationen zum Verfahren und zur Forderungsanmeldung werden in Kürze bekannt gegeben.

Mit der Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens wurde ein wichtiger Schritt unternommen, um die wirtschaftliche Lage zu stabilisieren und die Chancen auf einen möglichen Neustart zu wahren.

Amtsgericht Krefeld, 13. Dezember 2024

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