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360 Grad Verlag GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Heidelberg – Aktenzeichen: 51 IN 632/24

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der 360 Grad Verlag GmbH, ansässig in der Lindenstraße 23, 69181 Leimen, hat das Amtsgericht Heidelberg am 16. Dezember 2024 um 15:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister Mannheim unter HRB 728112 eingetragen ist, wird durch ihren Geschäftsführer Harald Hartmut Kiesel vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Gordon Rapp bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Friedrich-Ebert-Anlage 24, 69117 Heidelberg. Herr Rapp ist telefonisch unter 06221 97370 erreichbar. Er übernimmt die Aufgabe, die Insolvenzmasse zu sichern und eine Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Gerichtliche Anordnungen

Das Gericht hat im Sinne der Insolvenzordnung (InsO) mehrere Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin beschlossen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Dies umfasst auch die Verwaltung von Bankkonten und Außenständen.
  2. Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Drittschuldner wurden angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin zu leisten. Alle Leistungen müssen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbracht werden (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung von Arrest oder einstweiligen Verfügungen, wurden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen sind bis auf weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  4. Ermächtigung des Insolvenzverwalters: Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde befugt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen, Gelder entgegenzunehmen und Sonderkonten zur Verwaltung der Insolvenzmasse zu eröffnen.
  5. Prüf- und Zugriffsrechte: Herr Rapp darf die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin betreten, Unterlagen einsehen und Nachforschungen anstellen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die relevanten Geschäftsunterlagen zur Verfügung zu stellen.

Ziele der Maßnahmen

Die gerichtlichen Anordnungen sollen sicherstellen, dass keine nachteiligen Veränderungen an der Insolvenzmasse eintreten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die Vermögenswerte der Schuldnerin ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Sanierung oder Abwicklung des Unternehmens möglich ist.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können die Schuldnerin oder Gläubiger binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Heidelberg einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die genauen Voraussetzungen und Vorgaben sind im Beschluss des Gerichts festgelegt.

Ausblick

Die kommende Zeit wird entscheidend für die Zukunft der 360 Grad Verlag GmbH sein. Die Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter wird Klarheit darüber schaffen, ob das Unternehmen fortgeführt oder liquidiert werden muss. Beteiligte Gläubiger werden aufgefordert, die Anordnungen des Gerichts zu beachten und ausschließlich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu kommunizieren. Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heidelberg eingesehen werden.

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