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Würth GbR Landwirtschaft: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Ludwigsburg – Aktenzeichen: 2 IN 769/24

Das Amtsgericht Ludwigsburg hat im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Würth GbR Landwirtschaft, ansässig in der Stammheimer Straße 45, 71636 Ludwigsburg, am 16. Dezember 2024 um 09:55 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, vertreten durch die Gesellschafter Renate Würth und Uwe Würth, steht damit unter intensiver gerichtlicher Aufsicht.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die erfahrene Rechtsanwältin Dr. Julia Schaffer mit Kanzleisitz in der Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart, bestellt. Frau Dr. Schaffer ist telefonisch unter 0711 99522800 erreichbar und wird die Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens überwachen und sichern.

Anordnungen des Gerichts

Das Gericht hat umfassende Maßnahmen gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) erlassen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin erfolgen. Diese Regelung umfasst auch die Verwaltung von Bankkonten und Außenständen.
  2. Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Drittschuldner wurden angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich Arrest und einstweilige Verfügungen, wurden untersagt. Bereits laufende Vollstreckungen sind bis auf weiteres ausgesetzt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  4. Befugnisse der Insolvenzverwalterin: Frau Dr. Schaffer wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und Sonderkonten zur Verwaltung der Insolvenzmasse einzurichten. Zudem darf sie Masseverbindlichkeiten begründen (§ 55 Abs. 2 InsO).
  5. Prüf- und Zugriffsrechte: Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Geschäftsunterlagen einzusehen und Nachforschungen anzustellen.

Ziele der Anordnung

Die gerichtlichen Maßnahmen dienen der Sicherung der Insolvenzmasse und der geordneten Vorbereitung auf die mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird die wirtschaftliche Lage der Würth GbR Landwirtschaft prüfen und feststellen, ob die vorhandenen Vermögenswerte ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken. Darüber hinaus wird geprüft, ob eine Fortführung des Betriebes oder eine geordnete Abwicklung möglich ist.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss können Beteiligte, einschließlich der Schuldnerin und Gläubiger, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Ludwigsburg einlegen. Die genauen Voraussetzungen und Vorgaben zur Einreichung sind im Beschluss enthalten.

Ausblick

Die kommenden Wochen werden entscheidend für die wirtschaftliche Zukunft der Würth GbR Landwirtschaft sein. Die gerichtlichen Maßnahmen schaffen die Grundlage für eine transparente Klärung der Vermögenslage und die Wahrung der Interessen der Gläubiger. Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg eingesehen werden. Gläubiger und Beteiligte werden aufgefordert, sich an die Vorgaben des Gerichts zu halten und ausschließlich mit der vorläufigen Insolvenzverwalterin zu kooperieren.

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