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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Ziegler Immobilien GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 345/24

Das Amtsgericht Weiden i.d. OPf. hat am 13. Dezember 2024 um 08:55 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Ziegler Immobilien GmbH, ansässig in der Zur Betzenmühle 1, 95703 Plößberg, angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister Weiden i.d. OPf. unter HRB 5083 geführt wird, wird von ihrem Geschäftsführer Stefan Ziegler vertreten.

Rechtsanwalt Volker Böhm als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Volker Böhm aus Nürnberg bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, Verluste zu verhindern und die Grundlage für eine mögliche Fortführung oder Abwicklung der Geschäfte zu schaffen. Die Geschäftsräume der Schuldnerin sowie deren finanzielle Verhältnisse werden durch den Insolvenzverwalter überwacht.

Wesentliche Maßnahmen des Gerichts

Das Gericht hat mehrere Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen über das Vermögen der Ziegler Immobilien GmbH sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Einziehung von Außenständen: Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, bestehende Außenstände einzuziehen und diese auf ein speziell einzurichtendes Anderkonto zu überführen.
  3. Schutz vor Zwangsvollstreckung: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin wurden untersagt, sofern diese keine unbeweglichen Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
  4. Zusammenarbeit mit Drittschuldnern: Den Gläubigern der Schuldnerin wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.

Rechtsmittelbelehrung

Betroffene Parteien können gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung sofortige Beschwerde einlegen. Diese ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Weiden i.d. OPf. einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht und begründet werden.

Ausblick

Rechtsanwalt Böhm wird in den kommenden Wochen prüfen, ob die Insolvenzmasse die Verfahrenskosten decken kann und ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs der Ziegler Immobilien GmbH möglich ist. Ziel ist es, die Interessen der Gläubiger zu wahren und die wirtschaftlichen Grundlagen des Unternehmens transparent zu bewerten.

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