Aktenzeichen: 9 IN 1052/24
Das Amtsgericht Darmstadt hat am 12. Dezember 2024 um 18:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der XENON Textilhandels GmbH, ansässig in der Gutenbergstraße 5, 64331 Weiterstadt, angeordnet. Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Lars Jungmann vertreten und ist im Handelsregister Darmstadt unter HRB 93339 eingetragen.
Rechtsanwalt Michael Hirner als Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Hirner aus Wiesbaden bestellt. Seine Hauptaufgabe ist es, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu prüfen. Zu diesem Zweck wurde er ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten und alle finanziellen Transaktionen der Schuldnerin zu überwachen.
Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
Das Gericht hat folgende Maßnahmen beschlossen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Zahlungsanweisung an Drittschuldner: Geschäftspartner und Gläubiger wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
- Informationspflicht: Finanzbehörden, Banken und sonstige Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft über die Geschäftsbeziehungen zur Schuldnerin zu erteilen und gegebenenfalls Unterlagen bereitzustellen.
- Sicherung der Insolvenzmasse: Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde beauftragt, ein Insolvenzsonderkonto einzurichten, das den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Einsicht und weitere Schritte
Der vollständige Beschluss des Gerichts kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Darmstadt eingesehen werden. Beteiligte haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.
Ausblick
Die vorläufige Insolvenzverwaltung markiert einen entscheidenden Schritt im Verfahren der XENON Textilhandels GmbH. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen und mögliche Sanierungs- oder Abwicklungsperspektiven entwickeln. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgt.