Aktenzeichen: 46 IN 85/24
Am 13. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Lüneburg die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Wohnpark Lüdersdorf UG (haftungsbeschränkt), ansässig in der Dorfstraße 40, 21272 Egestorf, angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Michiel Ros, ist im Handelsregister Lüneburg unter HRB 207497 eingetragen.
Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies als Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies von der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte, Hamburg, bestellt. Seine Aufgabe ist es, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegeben sind.
Maßgebliche Anordnungen
Das Gericht hat folgende Maßnahmen beschlossen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Zahlungsanweisung an Drittschuldner: Geschäftspartner und Gläubiger wurden angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
- Sicherung der Insolvenzmasse: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
- Einsicht in den Beschluss: Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Möglichkeiten der Rechtsmittel
Gegen die Entscheidung können sowohl die Antragstellerin als auch Gläubiger Beschwerde einlegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lüneburg oder eines anderen Amtsgerichts erklärt werden.
Ausblick
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte der Wohnpark Lüdersdorf UG eingeleitet. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die finanzielle Lage des Unternehmens genau prüfen, mögliche Fortführungsperspektiven bewerten und die Interessen der Gläubiger wahren. Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibt abzuwarten.