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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Ros Beteiligungsgesellschaft mbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Lüneburg – Aktenzeichen: 47 IN 62/24

Am 16. Dezember 2024 um 13:05 Uhr hat das Amtsgericht Lüneburg die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Ros Beteiligungsgesellschaft mbH, mit Sitz in der Dorfstraße 40, 21272 Egestorf, angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRB 208463 eingetragen ist, wird durch den Geschäftsführer Michiel Ros vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies von der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, bestellt. Herr Dr. Thies ist unter der Telefonnummer 040/4320800 oder per E-Mail (t.thies@reimer-rae.de) erreichbar.

Gerichtliche Anordnungen

Zur Sicherung der Insolvenzmasse hat das Gericht folgende Maßnahmen gemäß § 21 Insolvenzordnung (InsO) beschlossen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Ros Beteiligungsgesellschaft mbH über Vermögenswerte sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Zahlungsanordnung für Drittschuldner: Gläubiger und Geschäftspartner wurden angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an die Antragstellerin zu leisten. Stattdessen sind alle Gelder ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  3. Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Vermögenswerte der Antragstellerin, einschließlich Bankguthaben und Forderungen, einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Rechtsmittelbelehrung

Die Antragstellerin sowie Gläubiger haben das Recht, binnen einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss einzulegen. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lüneburg erfolgen. Maßgeblich für die Frist ist der frühere Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung oder der Postzustellung des Beschlusses.

Einsichtnahme und Datenschutz

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Hinweise zum Datenschutz gemäß Art. 13 und 14 DSGVO finden sich auf der Webseite des Amtsgerichts Lüneburg.

Ausblick

Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll die Vermögenswerte der Ros Beteiligungsgesellschaft mbH schützen und die Gläubigerrechte wahren. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Lage des Unternehmens analysieren und Maßnahmen für eine geordnete Abwicklung oder eine mögliche Sanierung prüfen. Beteiligte Gläubiger und Geschäftspartner werden aufgefordert, die Anweisungen des Gerichts zu beachten und mit dem Insolvenzverwalter zusammenzuarbeiten.

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