Amtsgericht Potsdam – Aktenzeichen: Nicht angegeben
Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens hat das Amtsgericht Potsdam am 16. Dezember 2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Meister Bau Teltow GmbH, ansässig in der Oderstraße 56a, 14513 Teltow, angeordnet. Die Gesellschaft wird durch den Geschäftsführer Christoph Pawlazyk vertreten.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Justus Schneidewind, Friedrich-Ebert-Straße 50, 14469 Potsdam, bestellt. Herr Schneidewind ist damit beauftragt, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Fortführung des Verfahrens vorzubereiten.
Gerichtliche Maßnahmen und Anordnungen
Zur Sicherstellung der Insolvenzmasse und zum Schutz der Gläubigerrechte hat das Gericht folgende Maßnahmen gemäß der Insolvenzordnung (InsO) beschlossen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Meister Bau Teltow GmbH über Vermögenswerte sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Zahlungsanordnung: Drittschuldner, darunter Banken und Geschäftspartner, dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin leisten. Alle Gelder sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.
- Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, ausgenommen solche an unbeweglichen Gegenständen, werden ausgesetzt. Bereits begonnene Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt.
- Ermächtigung des Insolvenzverwalters: Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde berechtigt, ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und alle damit verbundenen finanziellen Vorgänge zu überwachen.
- Untersuchung und Kontrolle: Der vorläufige Insolvenzverwalter darf die Geschäftsräume der Schuldnerin betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere nehmen und sämtliche notwendigen Auskünfte einholen.
Pflichten der Schuldnerin
Die Meister Bau Teltow GmbH ist verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter uneingeschränkt Einblick in die Vermögensverhältnisse zu gewähren. Dazu gehört die Bereitstellung von Unterlagen und die Beantwortung aller Fragen, die zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Aufklärung der Vermögenssituation notwendig sind. Bei Nichtbefolgung dieser Pflichten drohen gerichtliche Zwangsmaßnahmen wie die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder Zwangshaft.
Rechtsmittelbelehrung
Die Schuldnerin hat das Recht, gegen diesen Beschluss binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam erfolgen. Maßgeblich für die Frist ist der frühere Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung oder der Postzustellung des Beschlusses.
Ausblick
Mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters zielt das Gericht darauf ab, die Vermögenswerte der Meister Bau Teltow GmbH zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu wahren. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die finanzielle Lage des Unternehmens prüfen und Maßnahmen für eine geordnete Abwicklung oder eine mögliche Sanierung einleiten. Gläubiger und Geschäftspartner werden aufgefordert, sich an die Anordnungen des Gerichts zu halten und mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu kooperieren.