Aktenzeichen: 6.50 IN 240/24
Das Amtsgericht Potsdam hat am 13. Dezember 2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Voltelios GmbH, ansässig im Birkenweg 37, 15827 Blankenfelde-Mahlow, angeordnet. Die Entscheidung dient der Sicherung der Insolvenzmasse und der Aufklärung der finanziellen Situation des Unternehmens.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt als Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt aus Halle (Saale) bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Vermögenswerte der Voltelios GmbH zu sichern und zu bewerten sowie die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu prüfen.
Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
Das Gericht hat zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen im Vermögen der Schuldnerin umfassende Maßnahmen angeordnet:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und ein Insolvenzsonderkonto einzurichten.
- Zahlungsanweisung an Drittschuldner: Geschäftspartner und Gläubiger wurden angewiesen, nur noch Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
- Verbot von Zwangsvollstreckungen: Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden eingestellt. Neue Maßnahmen sind untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände.
- Einschränkung für Gläubiger: Gläubigern wird untersagt, bewegliche Absonderungsgegenstände in Besitz zu nehmen oder abgetretene Forderungen ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters einzuziehen.
- Zugang und Nachforschungsrechte: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen.
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zusätzlich zur Sicherung der Vermögenswerte wurde der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die finanzielle Lage des Unternehmens zu bewerten. Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu klären:
- Eröffnungsgrund: Liegt ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor?
- Fortführungsmöglichkeiten: Gibt es Aussichten auf eine Fortführung des Unternehmens?
- Deckung der Verfahrenskosten: Reichen die Vermögenswerte der Schuldnerin aus, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken?
Einsicht und weitere Schritte
Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam eingesehen werden. Beteiligte haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.
Ausblick
Die Voltelios GmbH, deren Geschäftstätigkeit derzeit geprüft wird, steht vor einer entscheidenden Phase. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und mögliche Perspektiven für das Unternehmen zu entwickeln. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung oder eine geordnete Abwicklung des Unternehmens möglich ist.