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Studio PAV Europe GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht München – Aktenzeichen: 1500 IN 12148/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Studio PAV Europe GmbH, ansässig in der Schillerstraße 40 B, 80336 München, hat das Amtsgericht München am 13. Dezember 2024 um 16:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister München unter HRB 295351 eingetragen ist und von seinem Geschäftsführer vertreten wird, hat mit diesem Schritt einen wichtigen Wendepunkt erreicht.

Die rechtliche Vertretung der Schuldnerin übernehmen die Rechtsanwälte Jaeger, Breig & Kollegen aus München.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc-André Kuhne bestellt. Seine Kanzlei ist in der Herzogstraße 60, 80803 München, ansässig. Herr Kuhne ist erreichbar unter der Telefonnummer +49 (89) 21703950 oder per E-Mail (muenchen@dkr-partner.de). Seine Aufgabe besteht darin, die Insolvenzmasse zu sichern und die Grundlage für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Wichtige Anordnungen des Gerichts

Das Gericht hat umfassende Maßnahmen gemäß § 21 der Insolvenzordnung (InsO) erlassen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Studio PAV Europe GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Einschränkung betrifft auch die Einziehung von Außenständen.
  2. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin sind untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag eingestellt.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Kuhne wurde ermächtigt, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern, Bankguthaben einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten. Zu seinen Aufgaben gehört es zudem, die wirtschaftliche Lage der Studio PAV Europe GmbH zu prüfen und festzustellen, ob die Mittel ausreichen, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

Ziel der Anordnung

Die gerichtlichen Maßnahmen zielen darauf ab, eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens sicherzustellen und die Gläubigerinteressen zu wahren. Die eingeschränkte Verfügungsbefugnis der Schuldnerin und die Überwachung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter sollen die Insolvenzmasse vor nachteiligen Veränderungen schützen.

Rechtsmittelbelehrung

Beteiligte Parteien können gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München einlegen. Die genauen Vorgaben für die Einreichung sind im Beschluss des Gerichts geregelt.

Ausblick

Die kommenden Wochen werden entscheidend für die Studio PAV Europe GmbH sein. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München eingesehen werden. Gläubiger und andere Beteiligte werden aufgefordert, sich an die Vorgaben des Gerichts zu halten und ausschließlich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu kooperieren.

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