Amtsgericht Hamburg – Aktenzeichen: 67c IN 441/24
Das Amtsgericht Hamburg hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Meinecke & Rosengarten Team für forschungsgestützte Marketingberatung GmbH, ansässig in der Winterstraße 2, 22765 Hamburg, entscheidende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister Hamburg unter HRB 51214 eingetragen ist und von Geschäftsführer Martin Rosengarten geleitet wird, ist auf strukturierte Markt-, Sozial- und Wirtschaftsforschung für private und öffentliche Institutionen spezialisiert. Es untersucht insbesondere wirtschaftliche Entwicklungen auf nationalen und internationalen Märkten.
Am 13. Dezember 2024 um 13:24 Uhr wurde der erfahrene Rechtsanwalt Sascha Khan, Büschstraße 12, 20354 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit der Bestellung sollen die Interessen der Gläubiger geschützt und das Vermögen der Schuldnerin für eine geordnete Prüfung und mögliche Fortführung des Verfahrens gesichert werden.
Anordnungen des Gerichts
Das Gericht hat umfassende Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO) getroffen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Schuldnerin darf ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters keine Verfügungen über ihr Vermögen treffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Dies gilt auch für Forderungen und Bankguthaben.
- Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Drittschuldner wurden angewiesen, keine Zahlungen oder Leistungen mehr direkt an die Schuldnerin zu erbringen. Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin wurden untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen. Bereits begonnene Vollstreckungen werden bis auf weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Befugnisse des Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Sascha Khan wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Ziele der Anordnung
Die Maßnahmen dienen dazu, das Vermögen der Meinecke & Rosengarten GmbH vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die Vermögenswerte ausreichen, um die Kosten des Verfahrens zu decken, und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist.
Bedeutung für Gläubiger und Beteiligte
Die getroffenen Anordnungen sollen die Interessen der Gläubiger sichern und eine transparente Klärung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens ermöglichen. Gläubiger und andere Beteiligte werden aufgefordert, sich an die Vorgaben des Gerichts zu halten und ausschließlich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu kooperieren.
Einsicht in den Beschluss
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg eingesehen werden. Betroffene haben die Möglichkeit, sich umfassend über die Maßnahmen und den weiteren Verfahrensverlauf zu informieren.
Ausblick
Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um die Zukunft der Meinecke & Rosengarten GmbH zu klären. Es bleibt abzuwarten, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgt. Mit den gerichtlichen Maßnahmen wurde ein wichtiger Schritt unternommen, um die Insolvenzmasse zu sichern und die Gläubigerinteressen bestmöglich zu wahren.