Amtsgericht Hamburg – Aktenzeichen: 67a IN 383/24
Das Amtsgericht Hamburg hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der DirAction GmbH, ehemals ansässig in der Fährstraße 60, 21107 Hamburg, wichtige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister Hamburg unter HRB 142543 geführt wurde und von den Geschäftsführern Florian Wiegers und Frank Höhlein vertreten wurde, war in einem breiten Geschäftsfeld tätig. Neben dem Verkauf von Textilien, Accessoires, Graffitibedarf und Tonträgern spezialisierte sich die Firma auch auf die Produktion von Textilien, Werbemitteln und Schallplatten sowie auf vegane Lebensmittel und Getränke.
Am 13. Dezember 2024 um 12:13 Uhr wurde durch das Gericht der erfahrene Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die verbliebenen Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten.
Anordnungen zur Sicherung der Insolvenzmasse
Das Gericht hat im Einklang mit den §§ 21 und 22 InsO umfassende Maßnahmen ergriffen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin dürfen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Diese Regelung soll verhindern, dass unautorisierte Handlungen die Insolvenzmasse schmälern.
- Verbot von Zahlungen an die Schuldnerin: Drittschuldner der DirAction GmbH wurden angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung von Arrest- oder einstweiligen Verfügungen, werden untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen. Bereits laufende Zwangsvollstreckungen werden bis auf weiteres ausgesetzt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Ermächtigung des Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Marc-André Borchert wurde befugt, die Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und Forderungen der Schuldnerin geltend zu machen.
Bedeutung der Maßnahmen
Mit diesen Anordnungen stellt das Gericht sicher, dass die Vermögenswerte der Schuldnerin erhalten bleiben und keine weiteren nachteiligen Veränderungen eintreten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Lage der DirAction GmbH prüfen und die Grundlage für eine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens schaffen.
Ausblick
Die getroffenen Maßnahmen sind ein entscheidender Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Zukunft der DirAction GmbH. Es bleibt abzuwarten, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung bevorsteht. Gläubiger und andere Beteiligte sind aufgefordert, die Anordnungen des Gerichts zu beachten und ausschließlich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu kooperieren.
Die vollständigen Beschlüsse liegen zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg bereit. Gläubiger und andere Betroffene können sich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren.