Amtsgericht Köln – Aktenzeichen: 70d IN 289/24
Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ImmoDiVe Immobilien Fullservice GmbH, ansässig in der Bensberger Straße 31, 51491 Overath, entscheidende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse getroffen. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 117983 eingetragen ist, wird von seinem Geschäftsführer Edmund Kresser vertreten und ist auf die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte sowie gewerbliche und Wohnräume spezialisiert.
Am 14. Dezember 2024 um 09:57 Uhr wurde der Rechtsanwalt Markus Ritterrath, In der Sürst 3, 53111 Bonn, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Diese Maßnahme dient der Sicherstellung eines geordneten Ablaufs des Verfahrens und dem Schutz der Gläubigerinteressen.
Anordnungen des Gerichts
Im Zuge der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Köln folgende Maßnahmen angeordnet:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die ImmoDiVe Immobilien Fullservice GmbH darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Dies schließt auch die Verwaltung von Außenständen und Bankguthaben ein.
- Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Drittschuldner wurden angewiesen, keine Zahlungen oder Leistungen mehr direkt an die Schuldnerin zu erbringen. Stattdessen sind diese ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, wurden untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliches Vermögen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden bis auf weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
- Ermächtigung des Insolvenzverwalters: Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde befugt, Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen, Forderungen geltend zu machen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Ziel der Maßnahmen
Die gerichtlichen Anordnungen zielen darauf ab, das Vermögen der ImmoDiVe Immobilien Fullservice GmbH vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und sicherzustellen, dass die Insolvenzmasse vollständig erhalten bleibt. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung gegeben sind und ob eine Fortführung des Unternehmens oder eine geordnete Abwicklung möglich ist.
Bedeutung für Gläubiger und Beteiligte
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt ein entscheidender Abschnitt für das Unternehmen und seine Gläubiger. Die Maßnahmen gewährleisten eine geregelte Vermögenssicherung und schaffen Transparenz über die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin. Gläubiger und andere Beteiligte sind aufgefordert, sich an die Vorgaben des Gerichts zu halten und ausschließlich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu kooperieren.
Einsicht in den Beschluss
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln eingesehen werden. Betroffene haben die Möglichkeit, sich über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu informieren.
Ausblick
Die Zukunft der ImmoDiVe Immobilien Fullservice GmbH hängt nun von der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ab. Die nächsten Schritte im Verfahren werden klären, ob eine Sanierung möglich ist oder ob das Unternehmen abgewickelt werden muss. Die getroffenen Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt, um die Gläubigerinteressen zu schützen und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten.