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Hera Wohnen GmbH: Allgemeines Verfügungsverbot im Insolvenzantragsverfahren

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht München – Aktenzeichen: 1504 IN 919/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Hera Wohnen GmbH, ansässig in der Ottostraße 5, 80333 München, hat das Amtsgericht München am 16. Dezember 2024 um 08:45 Uhr ein umfassendes Verfügungsverbot angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister München unter HRB 261580 geführt wird und von ihrem Geschäftsführer Peer Grahle vertreten wird, steht damit unter intensiver gerichtlicher Kontrolle.

Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots

Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und zum Schutz der Gläubigerinteressen wurde der Hera Wohnen GmbH ein allgemeines Verfügungsverbot gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InsO auferlegt. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft nicht mehr eigenständig über Gegenstände ihres Vermögens verfügen oder Außenstände einziehen darf. Damit soll verhindert werden, dass durch unautorisierte Handlungen die Insolvenzmasse geschmälert wird.

Übertragung der Verfügungsbefugnis

Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Hera Wohnen GmbH wurde vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Matthias Hofmann, übertragen. Herr Dr. Hofmann ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse omega-immo@pohlmannhofmann.de und am Kanzleistandort Unterer Anger 3, 80331 München.

Anordnungen an Drittschuldner

Den Drittschuldnern der Hera Wohnen GmbH wurde untersagt, Zahlungen oder Leistungen direkt an die Schuldnerin zu erbringen. Stattdessen sind diese verpflichtet, sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden. Diese Maßnahme dient dazu, die Mittel der Schuldnerin in die Insolvenzmasse einzubeziehen und Gläubigeransprüche bestmöglich zu sichern.

Ziel der Anordnung

Das allgemeine Verfügungsverbot sowie die Übertragung der Vermögensverwaltung auf den vorläufigen Insolvenzverwalter stellen sicher, dass die Insolvenzmasse unangetastet bleibt, bis über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden wird. Gleichzeitig wird geprüft, ob die Mittel der Hera Wohnen GmbH ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob es Perspektiven für eine Sanierung oder eine geordnete Abwicklung des Unternehmens gibt.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Anordnung kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München eingereicht werden. Gläubiger, die die internationale Zuständigkeit des Gerichts anzweifeln, können ebenfalls eine Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder elektronisch gemäß den gesetzlichen Vorgaben einzureichen. Details zu den Anforderungen und Fristen sind im Beschluss des Gerichts festgelegt.

Einsicht in den Beschluss

Der vollständige Beschluss liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München bereit. Beteiligte Parteien haben die Möglichkeit, sich umfassend über die Inhalte und die nächsten Schritte des Verfahrens zu informieren.

Ausblick

Das Verfahren der Hera Wohnen GmbH befindet sich in einer kritischen Phase, in der die wirtschaftliche Situation des Unternehmens geprüft wird. Die angeordneten Maßnahmen sind entscheidend, um Gläubigerinteressen zu wahren und mögliche Perspektiven für die Zukunft des Unternehmens auszuloten. Die nächsten Schritte im Verfahren werden richtungsweisend für das weitere Vorgehen sein.

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