Amtsgericht Bremen – Aktenzeichen: 506 IN 17/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Elanbau GmbH, ansässig in der Stader Landstraße 50, 28719 Bremen, hat das Amtsgericht Bremen am 16. Dezember 2024 um 09:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister Bremen unter der Nummer HRB 21740 HB eingetragen ist und durch ihren Liquidator Mehmet Sirri Acar vertreten wird, sieht sich damit einer wichtigen juristischen Maßnahme gegenübergestellt.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz, ansässig in der Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, bestellt. Herr Dr. Götz ist erreichbar unter der Telefonnummer 0421/515756-0 oder über die Website www.bo-oelb.de. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Elanbau GmbH zu sichern und die Grundlage für eine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.
Einschränkungen der Verfügungsbefugnis
Im Zuge des Beschlusses wurde angeordnet, dass Verfügungen der Elanbau GmbH über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Ziel ist es, die Insolvenzmasse vor möglichen nachteiligen Veränderungen zu schützen und sicherzustellen, dass Gläubigerinteressen gewahrt bleiben.
Anordnungen an Schuldner der Antragstellerin
Die Schuldner der Elanbau GmbH wurden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Dies soll gewährleisten, dass eingehende Gelder ordnungsgemäß verwaltet und in die Insolvenzmasse einbezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Beteiligte Parteien, einschließlich der Antragstellerin selbst und Gläubiger, können gegen diese Entscheidung eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist dafür beträgt zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung. Die genauen Voraussetzungen und Verfahrensschritte sind im Beschluss des Gerichts festgelegt.
Einsichtnahme in den Beschluss
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen eingesehen werden.
Ausblick
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt ein entscheidender Abschnitt für die Elanbau GmbH. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob das Vermögen der Gesellschaft ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Fortführung des Unternehmens oder eine geordnete Abwicklung möglich ist. Die gerichtlichen Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Vermögenswerte zu sichern und die Interessen der Gläubiger bestmöglich zu schützen.