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DRK Gemeinnützige Gesundheitsbetriebsgesellschaft Südwest mbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Mainz – Aktenzeichen: 280 IN 228/24

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der DRK Gemeinnützige Gesundheitsbetriebsgesellschaft Südwest mbH, ansässig in der Auf der Steig 14, 55131 Mainz, hat das Amtsgericht Mainz am 16. Dezember 2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister Mainz unter HRB 40833 eingetragen ist, wird durch ihren Geschäftsführer Christian Eckert vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert mit Kanzleisitz in der Junghofstraße 22-26, 60311 Frankfurt am Main, bestellt. Herr Dr. Eckert ist erreichbar unter der Telefonnummer 06974/748980 oder per E-Mail (frankfurt@eckert.law). Er übernimmt die Aufgabe, die Insolvenzmasse zu sichern und die Voraussetzungen für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu prüfen.

Anordnungen des Gerichts

Das Gericht hat umfassende Maßnahmen gemäß der Insolvenzordnung (InsO) getroffen, um die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme verhindert unautorisierte Handlungen, die die Insolvenzmasse schmälern könnten.
  2. Zahlungsverbot an die Schuldnerin: Den Schuldnern der DRK Gemeinnützige Gesundheitsbetriebsgesellschaft Südwest mbH wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Ziele der Anordnung

Die gerichtlichen Maßnahmen sollen gewährleisten, dass die Vermögenswerte der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gesichert bleiben. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist.

Einsicht in den Beschluss

Der vollständige Beschluss liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mainz bereit. Beteiligte Gläubiger und andere Interessierte können sich über die genauen Inhalte und die weiteren Verfahrensschritte informieren.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung können die Schuldnerin oder Gläubiger innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Details zur Einreichung und den formalen Vorgaben sind im Beschluss geregelt.

Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Verfahren sind auf der Website des Amtsgerichts Mainz (www.agmz.justiz.rlp.de) verfügbar. Auf Wunsch können diese Informationen auch in Papierform angefordert werden.

Ausblick

Mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wurde ein bedeutender Schritt im Verfahren der DRK Gemeinnützige Gesundheitsbetriebsgesellschaft Südwest mbH unternommen. Der weitere Verlauf wird zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Beteiligte und Gläubiger werden gebeten, sich an die Vorgaben des Gerichts zu halten und ausschließlich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu kommunizieren.

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