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cms cargo solution GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt – Sicherungsmaßnahmen getroffen
Staatsanwaltschaft Osnabrück

cms cargo solution GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt – Sicherungsmaßnahmen getroffen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Esslingen – Aktenzeichen: 13 IN 684/24

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens der cms cargo solution GmbH, ansässig in der Gutenbergstraße 20, 70794 Filderstadt, hat das Amtsgericht Esslingen am 13. Dezember 2024 um 13:30 Uhr umfassende Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenslage der Schuldnerin ergriffen. Das Unternehmen, im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 225807 eingetragen, wird durch seine Geschäftsführerin Sabine Zubeil, geb. Büntjen, vertreten. Ziel der getroffenen Anordnungen ist es, die Insolvenzmasse vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren und die Grundlage für eine mögliche Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens zu schaffen.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Sebastian Mielke, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart, bestellt. Er ist erreichbar unter der Telefonnummer 0711 86040 824 und per E-Mail (sebastian.mielke@menoldbezler.de). Dr. Mielke übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, dessen Zustand zu überwachen und die Voraussetzungen für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu prüfen (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3 InsO).

Wesentliche Anordnungen im Überblick

  1. Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden bis auf weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Übernahme von Bankkonten und Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder zu verwalten. Ebenso ist er berechtigt, Sonderkonten zu eröffnen und über diese zu verfügen.
  4. Verpflichtung der Drittschuldner: Den Schuldnern der Schuldnerin wurde untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen sind diese an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  5. Prüfungs- und Zugangsrechte: Dr. Mielke ist befugt, die Geschäftsräume und Unterlagen der Schuldnerin zu prüfen und sich umfassend über die Vermögensverhältnisse zu informieren. Die Schuldnerin ist verpflichtet, ihm Einsicht in sämtliche Geschäftsunterlagen zu gewähren.
  6. Gutachterliche Prüfung: Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde beauftragt, zu untersuchen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens wirtschaftlich sinnvoll und möglich ist.

Ziel der Maßnahmen

Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen sollen die Insolvenzmasse erhalten und sicherstellen, dass Gläubigerinteressen gewahrt bleiben. Gleichzeitig wird geprüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erforderlich wird.

Rechtsbehelfe

Beteiligte haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Esslingen einzulegen. Details zu den Voraussetzungen und der Einreichung sind dem Beschluss zu entnehmen.

Die aktuelle Situation markiert einen entscheidenden Wendepunkt für die cms cargo solution GmbH, deren weitere wirtschaftliche Zukunft nun von den Erkenntnissen des vorläufigen Insolvenzverwalters abhängt. Die getroffenen Maßnahmen schaffen einen Rahmen, um das Unternehmen und die Interessen der Gläubiger zu sichern.

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