Amtsgericht Chemnitz – Aktenzeichen: 301 IN 2456/24
Das Amtsgericht Chemnitz hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Ciao Catering GmbH, ansässig in der Zwickauer Straße 424, 09117 Chemnitz, einen wichtigen Beschluss gefasst. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister Chemnitz unter HRB 31682, wird durch ihren Geschäftsführer Andreas Marschner vertreten.
Am 13. Dezember 2024 um 13:48 Uhr wurde Katrin Hahn, wohnhaft in der Dresdner Straße 86, 09130 Chemnitz, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Frau Hahn ist unter der geschäftlichen Telefonnummer 0371 444 39 0 oder per E-Mail (info-ch@insares.de) erreichbar und betreibt ihre Kanzlei unter der Website www.insares.de.
Zusätzlich hat das Gericht angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Dieser allgemeine Zustimmungsvorbehalt erfolgt auf Grundlage von § 21 Abs. 2 Nr. 2 (2. Alternative) InsO. Ferner dürfen Drittschuldner ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn, sie gibt eine explizite Zustimmung zur Leistung an die Schuldnerin.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Chemnitz zur Einsichtnahme für alle Beteiligten bereit. Mit diesem Schritt soll die geordnete Verwaltung und Sicherung der Vermögenswerte der Ciao Catering GmbH im Vorfeld einer möglichen Insolvenzeröffnung gewährleistet werden.
Das Verfahren markiert eine entscheidende Phase, in der die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens geprüft und Maßnahmen für die weitere Vorgehensweise vorbereitet werden.