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BrushBoxx GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt – Sicherungsmaßnahmen ergriffen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Esslingen – Aktenzeichen: 12 IN 683/24

Im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BrushBoxx GmbH, ansässig in der Ostring 8, 73269 Hochdorf, hat das Amtsgericht Esslingen eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um die Vermögenslage der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung zu sichern. Das Unternehmen, das im Handelsregister Stuttgart unter HRB 783198 eingetragen und durch die Geschäftsführer Andreas Fuchs und Henning Teutsch vertreten wird, hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt.

Am 13. Dezember 2024 um 13:30 Uhr wurde der Rechtsanwalt Frank Raff, Olgastraße 33, 70182 Stuttgart, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Herr Raff ist telefonisch unter 0711 34211900 oder per E-Mail (info@anwaltskanzlei-raff.de) erreichbar.

Anordnung zur Sicherung der Vermögenswerte

Das Gericht hat umfassende Sicherungsmaßnahmen ergriffen, um die Insolvenzmasse vor nachteiligen Veränderungen zu schützen:

  1. Zwangsvollstreckungen untersagt: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen gegen die Schuldnerin, werden untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungen werden bis auf weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Verfügungen der BrushBoxx GmbH über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Übertragung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis: Die Schuldnerin darf weder über Bankkonten noch über Forderungen verfügen. Diese Befugnis geht vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Herr Raff ist zudem ermächtigt, Gelder einzuziehen, Bankguthaben zu verwalten und Sonderkonten zu eröffnen.
  4. Pflichten der Drittschuldner: Drittschuldner der BrushBoxx GmbH wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  5. Zugangs- und Prüfungsrechte: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Geschäftsräume und betriebliche Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen sowie Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen.

Auftrag an den vorläufigen Insolvenzverwalter

Herr Raff wurde damit beauftragt, zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Verfahrenskosten decken kann und ob ein Insolvenzgrund vorliegt. Darüber hinaus soll er bewerten, ob Aussichten auf eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

Hinweis zu Rechtsbehelfen

Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Esslingen eingereicht werden. Die genaue Verfahrensweise ist dem veröffentlichten Beschluss zu entnehmen.

Dieser Schritt markiert eine kritische Phase für die BrushBoxx GmbH, deren künftige wirtschaftliche Perspektive nun von der Überprüfung und Sicherung der Insolvenzmasse durch den vorläufigen Insolvenzverwalter abhängt. Die Anordnung der Sicherungsmaßnahmen soll die Interessen der Gläubiger schützen und die geordnete Abwicklung des Verfahrens ermöglichen.

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