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SPRING Textilhandels GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 9 IN 1051/24

Das Amtsgericht Darmstadt hat am 12. Dezember 2024 um 18:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der SPRING Textilhandels GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Gutenbergstraße 5, 64331 Weiterstadt, wird durch Geschäftsführer Lars Jungmann vertreten. Die SPRING Textilhandels GmbH ist im Handelsregister Darmstadt unter HRB 93717 eingetragen.

Rechtsanwalt Michael Hirner als Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Hirner aus Wiesbaden ernannt. Seine Aufgabe ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und eine mögliche Insolvenzmasse zu verwalten. Alle Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

Das Amtsgericht hat folgende Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der SPRING Textilhandels GmbH beschlossen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Antragstellerin über Gegenstände ihres Vermögens bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
  2. Einziehung von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und ein Insolvenzsonderkonto für die Verwaltung der Gelder einzurichten.
  3. Zahlungsanweisung an Drittschuldner: Geschäftspartner und Gläubiger der Schuldnerin dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen, um eine geordnete Verwaltung der Insolvenzmasse sicherzustellen.
  4. Erweiterte Auskunftsrechte: Banken, Kreditinstitute, Finanzbehörden und andere Institutionen wurden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle relevanten Auskünfte über Geschäftsbeziehungen mit der SPRING Textilhandels GmbH zu erteilen.

Einsicht und weitere Schritte

Der Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gläubiger und Beteiligte haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.

Perspektiven für die SPRING Textilhandels GmbH

Die SPRING Textilhandels GmbH, die im Textilhandel tätig ist, steht nun vor einer genauen Überprüfung ihrer wirtschaftlichen Lage. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Situation des Unternehmens bewerten und entscheiden, ob eine Sanierung oder eine geordnete Abwicklung erforderlich ist.

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Die kommenden Wochen werden entscheidend für die Zukunft des Unternehmens sein.

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