Aktenzeichen: IN 372/24
Das Amtsgericht Neu-Ulm hat am 12. Dezember 2024 um 19:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der SolarMax Sales and Service GmbH angeordnet. Das Unternehmen, ansässig in der Greisbacher Straße 6, 89331 Burgau, wird von Geschäftsführer Matthias Heinrich Bohner vertreten und ist auf den Vertrieb und Service von Solartechnologie spezialisiert.
Rechtsanwalt Florian Zistler als Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Florian Zistler aus Ulm ernannt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Verfügungen der SolarMax Sales and Service GmbH über ihr Vermögen dürfen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
Das Amtsgericht hat zur Verhinderung nachteiliger Vermögensverschiebungen folgende Maßnahmen angeordnet:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Alle Verfügungen der Schuldnerin über ihre Vermögenswerte sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Einziehung von Außenständen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und ein Insolvenzsonderkonto einzurichten.
- Schutz vor Zwangsvollstreckungen: Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden eingestellt. Neue Maßnahmen sind untersagt.
- Zahlungsanweisung an Drittschuldner: Geschäftspartner und Gläubiger der Schuldnerin sind angewiesen, nur noch Zahlungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Einsicht und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neu-Ulm zur Einsicht aus. Beteiligte haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.
Perspektiven für die SolarMax Sales and Service GmbH
Die SolarMax Sales and Service GmbH, die sich als Anbieter von Solartechnologie einen Namen gemacht hat, steht nun vor einer intensiven Prüfung ihrer wirtschaftlichen Lage. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen klären, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erforderlich wird.
Mit der Einleitung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurden wichtige Schritte zur Sicherung der Insolvenzmasse und zur Wahrung der Gläubigerinteressen unternommen. Die Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird maßgeblich die Zukunft des Unternehmens bestimmen.