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RP Racketprofis GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36r IN 6592/24

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 12. Dezember 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der RP Racketprofis GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Bornholmer Straße 79, 10439 Berlin, wird von Geschäftsführer Kai Simon geleitet. Die RP Racketprofis GmbH ist im Handelsregister unter HRB 145274 eingetragen.

Rechtsanwältin Dr. Astrid Lauterwein übernimmt die Verwaltung

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Astrid Lauterwein aus Berlin bestellt. Ihre Aufgabe ist es, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und die wirtschaftlichen Verhältnisse zu überwachen. Ab sofort dürfen Verfügungen über Vermögenswerte der RP Racketprofis GmbH nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin vorgenommen werden.

Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Das Gericht hat zur Sicherung der Insolvenzmasse umfassende Maßnahmen angeordnet:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Genehmigung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
  2. Einziehung von Forderungen: Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und ein Insolvenzsonderkonto einzurichten.
  3. Untersagung von Zahlungen an die Schuldnerin: Geschäftspartner und Gläubiger wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.
  4. Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Bereits begonnene Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin wurden eingestellt. Neue Zwangsvollstreckungen sind untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände.
  5. Erweiterte Nachforschungsrechte: Die vorläufige Insolvenzverwalterin darf Geschäftsräume betreten, Nachforschungen anstellen sowie Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere nehmen.

Perspektiven für die RP Racketprofis GmbH

Die RP Racketprofis GmbH, die sich auf den Verkauf und die Dienstleistungen im Bereich Racketsport spezialisiert hat, steht nun vor einer genauen Überprüfung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin obliegt es, die finanzielle Lage des Unternehmens zu bewerten und eine Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg eingesehen werden. Sowohl die Schuldnerin als auch Gläubiger haben das Recht, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.

Ausblick

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt sicher, dass keine nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage der RP Racketprofis GmbH erfolgen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung eingeleitet wird. Mit der Bestellung von Dr. Astrid Lauterwein wird die Insolvenzmasse unter professionelle Aufsicht gestellt, um die Interessen der Gläubiger zu schützen.

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