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PGE Pulvergesellschaft Eching mbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 218/24

Das Amtsgericht Nördlingen hat am 13. Dezember 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der PGE Pulvergesellschaft Eching mbH angeordnet. Das Unternehmen, das in der Anton-Jaumann-Straße 4, 86675 Buchdorf, ansässig ist, wird von den Geschäftsführern Hans Binder, Ottmar Binder und Markus Grimm geleitet. Die PGE Pulvergesellschaft Eching mbH ist im Bereich der Beschichtung und Sanierung von Industrieböden tätig.

Rechtsanwalt Constantin Salm-Hoogstraeten als Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Constantin Salm-Hoogstraeten aus Augsburg bestellt. Er übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen dürfen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden.

Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

Um die Insolvenzmasse zu schützen, hat das Amtsgericht Nördlingen weitreichende Maßnahmen beschlossen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über Vermögenswerte sind ab sofort nur noch mit Genehmigung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Einziehung von Außenständen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und ein Sonderkonto für eingehende Gelder einzurichten.
  3. Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin wurden eingestellt. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind nur in Ausnahmefällen zulässig.

Geschäftszweig und Perspektiven

Die PGE Pulvergesellschaft Eching mbH ist ein wichtiger Akteur in der Sanierung und Beschichtung von Industrieböden. Das Unternehmen steht vor der Herausforderung, in einem hart umkämpften Markt wieder auf solide wirtschaftliche Beine zu kommen. Die vorläufige Insolvenzverwaltung ermöglicht es, die wirtschaftliche Lage zu prüfen und mögliche Sanierungsschritte einzuleiten.

Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Nördlingen eingesehen werden. Gläubiger und andere Beteiligte haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.

Ausblick

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen prüfen, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist oder eine geordnete Abwicklung des Unternehmens erforderlich wird. Die angeordneten Maßnahmen schaffen zunächst die notwendige Stabilität, um eine transparente und gerechte Abwicklung oder Sanierung zu ermöglichen.

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