Aktenzeichen: IN 299/24
Das Amtsgericht Fürth hat am 12. Dezember 2024 entschieden, die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Peci Bautenschutz GmbH aufzuheben. Das Unternehmen, das sich auf die Beschichtung und Sanierung von Industrieböden spezialisiert hat, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter HRB 20288 eingetragen und wird von Geschäftsführer Murat Peci vertreten.
Hintergrund des Verfahrens
Bereits am 11. Juli 2024 und erneut am 18. September 2024 hatte das Gericht Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Diese Maßnahmen zielten darauf ab, die Insolvenzmasse zu sichern und die Gläubigerinteressen zu wahren. Mit der aktuellen Entscheidung vom 12. Dezember 2024 wurden diese Maßnahmen nun aufgehoben.
Bedeutung der Aufhebung
Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen deutet darauf hin, dass entweder der Insolvenzantrag zurückgenommen wurde, das Unternehmen eine Einigung mit den Gläubigern erzielt hat oder die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren nicht mehr vorliegen. Dies könnte der Peci Bautenschutz GmbH die Möglichkeit eröffnen, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten fortzusetzen.
Einsicht und weitere Informationen
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Fürth einsehbar. Beteiligte und Gläubiger können dort weitere Details zum Verfahren erfahren.
Ausblick
Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen stellt einen Wendepunkt im Insolvenzverfahren dar. Für die Peci Bautenschutz GmbH könnte dies eine Chance sein, ihre Geschäfte neu zu strukturieren und fortzuführen. Die genauen Gründe und die Auswirkungen auf die Zukunft des Unternehmens bleiben jedoch abzuwarten.