Aktenzeichen: 67c IN 359/24
Das Amtsgericht Hamburg hat am 12. Dezember 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der M + K Gastronomie GmbH, mit Sitz in der Reimerstwiete 22, 20457 Hamburg, angeordnet. Das Unternehmen wird durch Geschäftsführer Jan Marvin Blümel und die Gesellschafterin FLAMARGO Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch Marika Blümel, sowie die JMB Verwaltungsgesellschaft mbH, ebenfalls unter Leitung von Jan Marvin Blümel, vertreten.
Rechtsanwalt Jan Ockelmann als Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jan Ockelmann aus Hamburg bestellt. Seine Aufgabe ist es, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Um die Insolvenzmasse zu schützen, wurden durch das Amtsgericht Hamburg folgende Maßnahmen angeordnet:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihre Vermögensgegenstände verfügen.
- Einziehung von Forderungen: Der Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben sowie Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und ein Sonderkonto einzurichten, um eingehende Gelder zu verwalten.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin wurden eingestellt, und neue Maßnahmen sind untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.
Geschäftszweig und Auswirkungen
Die M + K Gastronomie GmbH ist auf den Erwerb, die Anmietung, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken sowie den Betrieb gastronomischer Einrichtungen spezialisiert. Das Unternehmen verwaltet eine Vielzahl von Immobilien und Betrieben, deren weitere Zukunft nun von den Maßnahmen der Insolvenzverwaltung abhängt.
Perspektiven für die M + K Gastronomie GmbH
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die Vermögenslage prüfen und bewerten, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erforderlich wird. Gläubiger und Geschäftspartner wurden angewiesen, sämtliche Zahlungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten, um die geordnete Verwaltung der Insolvenzmasse zu gewährleisten.
Einsicht und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg einsehbar. Beteiligte können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Die kommenden Wochen werden über die Zukunft der M + K Gastronomie GmbH entscheiden und darüber, ob eine Restrukturierung oder Abwicklung des Unternehmens erfolgt.