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Institut für Qualifikation und Integration UG: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 510 IN 8/24

Das Amtsgericht Bremen hat am 12. Dezember 2024 um 15:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Institut für Qualifikation und Integration -I-Q-I UG (haftungsbeschränkt) angeordnet. Das Unternehmen, mit Sitz in der Industriestraße 20, 28199 Bremen, wird von Geschäftsführer Tobias Benjamin Müller vertreten.

Rechtsanwalt Uwe Kuhmann als Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Uwe Kuhmann aus Bremen bestellt. Seine Aufgabe ist es, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Sämtliche Verfügungen des Unternehmens über ihr Vermögen dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.

Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

Das Gericht hat folgende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse beschlossen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Alle Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Genehmigung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Anweisung an Drittschuldner: Gläubiger und Geschäftspartner wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, um die ordnungsgemäße Verwaltung der Insolvenzmasse zu gewährleisten.

Auswirkungen auf das Unternehmen und Gläubiger

Die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet eine umfassende Kontrolle der Unternehmensführung und des Vermögens der I-Q-I UG. Drittschuldner und Geschäftspartner sind ausdrücklich aufgefordert, die Anweisungen des Gerichts zu beachten, um die Insolvenzmasse zu sichern. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen einsehbar.

Perspektiven für die I-Q-I UG

Das Institut für Qualifikation und Integration, das sich auf Schulungen und Programme zur beruflichen Integration spezialisiert hat, steht vor einer ungewissen Zukunft. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob das Unternehmen saniert oder eine geordnete Abwicklung erforderlich ist.

Einspruchsrecht

Sowohl die Schuldnerin als auch Gläubiger können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Die kommende Phase wird entscheidend für die Fortführung oder Abwicklung des Unternehmens sein.

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