Aktenzeichen: 71 IN 1012/24
Das Amtsgericht Münster hat am 13. Dezember 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Hof Lebensberg GmbH angeordnet. Das Unternehmen, mit Sitz in der Fresnostraße 101, 48159 Münster, wird von Geschäftsführerin Janine Raabe vertreten. Der Gesellschafter Paul Raabe unterstützt die Geschäftsleitung.
Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht als Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Frank Kreuznacht aus Münster bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Vermögenswerte der Schuldnerin zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen. Sämtliche Verfügungen der Hof Lebensberg GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters möglich.
Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
Das Gericht hat umfassende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse ergriffen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Schuldnerin darf nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Vermögensgegenstände verfügen.
- Einziehung von Forderungen: Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und ein Sonderkonto einzurichten, um eingehende Gelder zu verwalten.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin wurden eingestellt, neue Maßnahmen sind untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände.
Auswirkungen auf Gläubiger und Geschäftspartner
Drittschuldner wurden ausdrücklich angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Diese Regelung stellt sicher, dass die Insolvenzmasse vollständig erhalten bleibt und ordnungsgemäß verwaltet wird.
Zukunft der Hof Lebensberg GmbH
Die Hof Lebensberg GmbH, die sich auf innovative landwirtschaftliche und nachhaltige Projekte spezialisiert hat, steht nun vor einer intensiven Prüfung ihrer wirtschaftlichen Lage. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen entscheiden, ob das Unternehmen saniert werden kann oder ob eine geordnete Abwicklung notwendig ist.
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster einsehbar. Gläubiger und andere Beteiligte haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.
Die kommenden Wochen werden maßgeblich über die Zukunft des Hof Lebensberg entscheiden. Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde jedoch ein wichtiger Schritt unternommen, um die Vermögenswerte zu sichern und eine transparente Klärung der wirtschaftlichen Situation zu ermöglichen.