Aktenzeichen: 258 IN 1065/24
Das Amtsgericht Dortmund hat am 13. Dezember 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der GEBEMA Gastronomie GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Kamener Straße 178, 59077 Hamm, wird von Geschäftsführer Werner Selimi vertreten und ist auf den Betrieb von Gastronomiebetrieben sowie Tanzlokalen spezialisiert.
Rechtsanwalt Dr. Michael Bien als Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Michael Bien aus Hamm ernannt. Er übernimmt ab sofort die Kontrolle über die Vermögensverwaltung des Unternehmens, um die Insolvenzmasse zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Alle Verfügungen der GEBEMA Gastronomie GmbH über ihr Vermögen dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse
Das Gericht hat zur Vermeidung nachteiliger Vermögensverschiebungen folgende Maßnahmen angeordnet:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Genehmigung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
- Einziehung von Forderungen: Der Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und ein Sonderkonto einzurichten, um eingehende Gelder zu verwalten.
- Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin wurden gestoppt, neue Maßnahmen sind bis auf Weiteres untersagt.
Auswirkungen für Gläubiger und Geschäftspartner
Gläubiger und Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Diese Maßnahme stellt sicher, dass die Insolvenzmasse erhalten bleibt und gerecht verteilt wird.
Zukunft der GEBEMA Gastronomie GmbH
Die GEBEMA Gastronomie GmbH steht nun unter strenger Prüfung. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen bewerten, ob das Unternehmen saniert werden kann oder eine geordnete Abwicklung unvermeidlich ist. Die Entscheidung des Amtsgerichts ermöglicht es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und mögliche Sanierungsoptionen zu prüfen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund eingesehen werden. Gläubiger und die Schuldnerin haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die GEBEMA Gastronomie GmbH ihren Betrieb weiterführen kann oder ob die Insolvenzverwaltung auf eine Abwicklung des Unternehmens hinausläuft.