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e-bike Center Augsburg GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 1183/24

Das Amtsgericht Augsburg hat am 13. Dezember 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der e-bike Center Augsburg GmbH angeordnet. Das Unternehmen, das in der Augsburger Straße 6 in Neusäß ansässig ist, hatte einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Geschäftsführer Marcus Wiesinger leitet die Geschäfte des Unternehmens, das auf den Vertrieb und Service von E-Bikes spezialisiert ist.

Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky übernimmt als Insolvenzverwalter

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky aus Augsburg bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, Außenstände einzuziehen und die Geschäftsführung zu überwachen. Alle Verfügungen über das Vermögen der e-bike Center Augsburg GmbH dürfen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters vorgenommen werden.

Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

Das Gericht hat weitreichende Maßnahmen zum Schutz der Gläubiger und der Insolvenzmasse ergriffen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Schuldnerin über Vermögenswerte sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  2. Einziehung von Außenständen: Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen und ein Sonderkonto für die Verwaltung der Insolvenzmasse einzurichten.
  3. Schutz vor Zwangsvollstreckungen: Begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden eingestellt, und neue Maßnahmen sind vorläufig untersagt.

Auswirkungen für Gläubiger und Geschäftspartner

Drittschuldner und Geschäftspartner wurden angewiesen, Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Diese Maßnahme gewährleistet eine ordnungsgemäße Verwaltung der Insolvenzmasse und verhindert unrechtmäßige Vermögensverschiebungen.

Perspektiven der e-bike Center Augsburg GmbH

Das Unternehmen, bekannt für seine innovative Ausrichtung im E-Bike-Markt, steht nun vor einer ungewissen Zukunft. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen prüfen, ob eine Sanierung möglich ist oder ob das Unternehmen abgewickelt werden muss. Für Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet die vorläufige Insolvenzverwaltung jedoch eine professionelle Sicherung und transparente Prüfung ihrer Ansprüche.

Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Augsburg einsehbar. Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Die nächsten Schritte werden maßgeblich darüber entscheiden, ob das e-bike Center Augsburg GmbH weiterhin eine Rolle im regionalen Markt spielen kann.

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