Aktenzeichen: 66 IN 121/24
Die wirtschaftlichen Probleme der Autoservice Kisdorf GmbH, ansässig in Hellhörn 3, 24629 Kisdorf, haben zur Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung durch das Amtsgericht Norderstedt geführt. Der Beschluss vom 26. November 2024 markiert den Beginn eines Verfahrens, das über die Zukunft des Unternehmens entscheiden wird. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marcus Janca bestellt, dessen Kanzlei in Henstedt-Ulzburg ansässig ist.
Die Entscheidung zielt darauf ab, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Sämtliche Verfügungen über das Vermögen des Unternehmens sowie die Einziehung von Außenständen sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Regelung soll gewährleisten, dass keine unrechtmäßigen Vermögensverschiebungen stattfinden und die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.
Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Larsen Engianzidis, sieht sich nun einer umfassenden Prüfung seiner finanziellen Lage gegenüber. Ziel der vorläufigen Verwaltung ist es, die Insolvenzmasse zu sichern, Gläubigeransprüche zu klären und eine mögliche Fortführung oder geordnete Abwicklung des Betriebs vorzubereiten.
Betroffene Gläubiger und Geschäftspartner werden aufgefordert, sich an die Kanzlei von Rechtsanwalt Janca zu wenden, um ihre Forderungen geltend zu machen oder Informationen über den weiteren Verlauf des Verfahrens zu erhalten. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Norderstedt eingesehen werden.
Diese Maßnahmen stellen eine entscheidende Phase im Verfahren dar. Ob die Autoservice Kisdorf GmbH durch eine Sanierung gerettet werden kann oder eine Abwicklung unumgänglich ist, wird in den kommenden Wochen geprüft. Für die Gläubiger bietet die vorläufige Insolvenzverwaltung jedoch Transparenz und die Sicherheit, dass ihre Ansprüche geordnet behandelt werden.