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Automobile Rößger GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 318 IN 2385/24

Das Amtsgericht Chemnitz hat am 13. Dezember 2024 um 13:07 Uhr einen wichtigen Schritt im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Automobile Rößger GmbH eingeleitet. Mit der Bestellung von Thomas Lassig aus Chemnitz als vorläufigen Insolvenzverwalter beginnt eine Phase der wirtschaftlichen Überwachung und Sicherung des Unternehmensvermögens.

Die Automobile Rößger GmbH, ansässig in Zur Höllmühle 7, 09322 Penig, wurde durch ihre geschäftsführenden Gesellschafter Thomas Richter und Frank Ludwig geführt. Doch nun steht das Unternehmen aufgrund finanzieller Schwierigkeiten unter gerichtlicher Aufsicht. Der bestellte vorläufige Insolvenzverwalter, Thomas Lassig, wird die Aufgabe haben, die Insolvenzmasse zu sichern, die Vermögenslage zu prüfen und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Laut Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz darf die Schuldnerin keine Verfügungen über ihr Vermögen treffen, sofern diese nicht zuvor vom vorläufigen Insolvenzverwalter genehmigt wurden. Auch Gläubiger, sogenannte Drittschuldner, dürfen Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser genehmigt ausdrücklich die Leistung an die Schuldnerin.

Der Beschluss und die weiteren Informationen zum Verfahren können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Chemnitz eingesehen werden. Für betroffene Gläubiger und Geschäftspartner stellt dies eine zentrale Informationsquelle dar, um den weiteren Verlauf des Verfahrens zu verfolgen.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein wichtiger Schritt zur Klärung der finanziellen Zukunft der Automobile Rößger GmbH getan. Es bleibt abzuwarten, ob eine Sanierung möglich ist oder ob das Unternehmen geordnet abgewickelt werden muss. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die wirtschaftliche Lage des Unternehmens analysieren und prüfen, ob genügend Mittel zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorhanden sind.

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