Aktenzeichen: 71 IN 67/24 NOM
Das Amtsgericht Göttingen hat am 13. Dezember 2024 um 11:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Autohaus Brackmann GmbH angeordnet. Mit diesem Schritt reagiert das Gericht auf den Insolvenzantrag des Unternehmens, das unter der Leitung von Geschäftsführer Ernst-Hermann Fricke steht. Die Autohaus Brackmann GmbH, ansässig in der Rückingsallee 1 in Northeim, sieht sich mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Betriebswirt (B.A.) Stefan Laupichler bestellt, dessen Kanzlei sich ebenfalls in Northeim befindet. Herr Laupichler ist nun dafür verantwortlich, das Vermögen der Antragstellerin zu sichern und die wirtschaftliche Lage des Autohauses zu analysieren. Alle Verfügungen über das Vermögen des Unternehmens bedürfen ab sofort seiner Zustimmung. Gläubiger und Geschäftspartner wurden aufgefordert, künftige Zahlungen oder Forderungen ausschließlich mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu leisten, um unrechtmäßige Vermögensverschiebungen zu vermeiden.
Die Einsetzung von Stefan Laupichler signalisiert einen wichtigen Wendepunkt für das Autohaus Brackmann. Ziel der vorläufigen Verwaltung ist es, die Interessen der Gläubiger zu schützen und eine transparente Prüfung der Vermögenslage sicherzustellen. Ob das Unternehmen eine Chance auf Sanierung hat oder eine geordnete Abwicklung folgt, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.
Betroffene Gläubiger und Interessierte können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Göttingen einsehen. Für die Antragstellerin besteht die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Auch Gläubiger können sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen die Eröffnung des Verfahrens wehren.
Die Zukunft der Autohaus Brackmann GmbH bleibt damit ungewiss. Während das Unternehmen bisher eine wichtige Rolle im regionalen Automobilhandel spielte, stellt die vorläufige Insolvenzverwaltung eine letzte Chance dar, den Fortbestand des Traditionsbetriebs zu sichern.