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ABH GmbH: Vorläufiger Insolvenzverwalter übernimmt Steuerung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 810 IN 1513/24 A-77-

Die ABH GmbH, ansässig in der Wiesenhüttenstraße 9a in Frankfurt am Main, steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Das Amtsgericht Frankfurt am Main ordnete am 13. Dezember 2024 um 11:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Unternehmens an. Dieser Schritt markiert eine entscheidende Phase im laufenden Insolvenzantragsverfahren.

Die Geschäftsführerin Baruch Boker verliert damit ihre alleinige Verfügungsgewalt über das Unternehmen. Zukünftige Entscheidungen und Verfügungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Alexander Eggen von der renommierten Kanzlei Schultze & Braun. Die Kanzlei ist für ihre Expertise im Bereich Insolvenzverwaltung bekannt und wird von ihrer Niederlassung in der Olof-Palme-Straße in Frankfurt aus operieren.

Eggen übernimmt eine komplexe Aufgabe: Ziel ist es, die finanziellen Verhältnisse der ABH GmbH zu prüfen, Vermögenswerte zu sichern und mögliche Optionen für die Fortführung oder geordnete Abwicklung des Unternehmens zu evaluieren. Mit der Veröffentlichung der Kontaktdaten von Schultze & Braun unterstreicht das Gericht die Bedeutung der Transparenz in diesem Verfahren. Stakeholder und Gläubiger können sich direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden.

Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung bedeutet für die ABH GmbH einen Wendepunkt. Während die wirtschaftliche Lage des Unternehmens schwierig bleibt, gibt die Einsetzung von Eggen als erfahrenem Verwalter den Gläubigern Hoffnung auf eine professionelle und gerechte Abwicklung der Insolvenz. Das weitere Verfahren wird zeigen, ob die ABH GmbH noch eine Chance auf Rettung hat oder ob die Abwicklung unvermeidlich ist.

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