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Vorläufige Insolvenzverwaltung für FOCAST Lüneburg GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Lüneburg, 12. Dezember 2024 – Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der FOCAST Lüneburg GmbH, Gebrüder-Heyn-Straße 1, 21337 Lüneburg, wurden durch das Amtsgericht Lüneburg wichtige Sicherungsmaßnahmen getroffen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 47 IN 63/24 geführt.


Maßnahmen des Gerichts

Am 4. Dezember 2024 um 8:30 Uhr ordnete das Amtsgericht Lüneburg die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin an. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen.

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Malte Köster, Katharinenstraße 5, 28195 Bremen, bestellt.

    • Kontakt:
      • Telefon: 0421 322 73 90
  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme dient der Verhinderung unberechtigter Vermögensverschiebungen.
  3. Aussetzung von Zwangsvollstreckungen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, ausgenommen bei unbeweglichen Gegenständen, wurden untersagt. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 InsO).
  4. Anweisungen an Drittschuldner:
    Drittschuldner wurden aufgefordert, Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen, es sei denn, dieser genehmigt Ausnahmen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Hintergrund

Die FOCAST Lüneburg GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Jens Waldek, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter der Nummer HRB 207384 eingetragen. Das Unternehmen ist in einer wirtschaftlich schwierigen Lage, weshalb der Antrag auf ein Insolvenzverfahren gestellt wurde.


Einsicht und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lüneburg bereit. Betroffene Parteien können innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung der Entscheidung eine Beschwerde einlegen. Diese ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen.

Weitere Informationen zum Datenschutz und zu den Rechten der Verfahrensbeteiligten finden sich auf der Website des Amtsgerichts Lüneburg oder können auf Anfrage zugesandt werden.


Amtsgericht Lüneburg – 12. Dezember 2024

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