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Vorläufige Insolvenzverwaltung: DUN Vertriebs GmbH unter gerichtlicher Aufsicht

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Northeim, 12. Dezember 2024 – Das Amtsgericht Göttingen hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DUN Vertriebs GmbH, mit Sitz in der Lange Lage 6-8, 37154 Northeim, einschneidende Maßnahmen erlassen. Das Unternehmen, vertreten durch Geschäftsführer Christian Paar, steht seit dem genannten Datum unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.


Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

Im Zuge des Verfahrens mit dem Aktenzeichen 71 IN 68/24 NOM hat das Gericht die folgenden Anordnungen getroffen:

1. Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Markus Kohlstedt bestellt.

  • Kontaktadresse: Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover
  • Telefon: 0551/6262870
  • Fax: 0551/62628710

Der Insolvenzverwalter wird damit betraut, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis

Verfügungen der DUN Vertriebs GmbH über ihr Vermögen dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte dem Verfahren entzogen werden und sichert die Insolvenzmasse gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO.

3. Anweisungen an Drittschuldner

Den Schuldnern der DUN Vertriebs GmbH wurde untersagt, Zahlungen oder sonstige Leistungen direkt an die Antragstellerin zu erbringen. Alle Zahlungen sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, sofern dieser nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung genehmigt (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).


Bedeutung der Entscheidung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung markiert einen wesentlichen Schritt zur Klärung der wirtschaftlichen Lage der DUN Vertriebs GmbH. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Überwachung des Unternehmens und prüft die Möglichkeit einer geordneten Sanierung oder Abwicklung.


Einsichtnahme und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss kann von allen Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Göttingen eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:

  • Gegen diesen Beschluss können sowohl die Antragstellerin als auch betroffene Gläubiger innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde einlegen.
  • Einreichung: Schriftlich beim Amtsgericht Göttingen oder elektronisch über das Gerichts- und Verwaltungspostfach.

Fristbeginn:
Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, der Verkündung oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – mit Ablauf von zwei Tagen nach Veröffentlichung.


Amtsgericht Göttingen
12. Dezember 2024

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