Wiesbaden, 13. Dezember 2024 – Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der H+C Invest 2 GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Anton Grasserbauer, Sonnenberger Straße 43, 65191 Wiesbaden, hat das Amtsgericht Wiesbaden bedeutende Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 10 IN 563/24 geführt.
Gerichtliche Maßnahmen
Am 13. Dezember 2024 um 12:00 Uhr hat das Amtsgericht Wiesbaden die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist der Schutz und die Sicherung der Insolvenzmasse sowie die Vorbereitung eines geordneten Insolvenzverfahrens.
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Johannes Konstantin Hancke bestellt.- Kontakt:
- Kanzlei: HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte PartmbB
- Anschrift: Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden
- Telefon: 0611 94583-914
- Fax: 0611 94583-936
- E-Mail: wiesbaden@hezel-hancke.de
- Website: www.hezel-hancke.de
- Kontakt:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der H+C Invest 2 GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme verhindert unautorisierte Vermögensverfügungen und sichert die Interessen der Gläubiger. - Verpflichtung von Drittschuldnern:
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Zahlungen oder Leistungen ausschließlich unter Berücksichtigung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Leistungen dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen, es sei denn, dieser genehmigt eine andere Regelung ausdrücklich.
Einsichtnahme und Rechtsmittel
Der vollständige Beschluss des Gerichts liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme durch alle Verfahrensbeteiligten aus.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung durch die Antragstellerin oder die Gläubiger angefochten werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, einzureichen.
Detaillierte Hinweise zu den rechtlichen Anforderungen und Zustellungsregelungen sind in der vollständigen Rechtsmittelbelehrung enthalten.
Bedeutung der Entscheidung
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung werden die Vermögenswerte der H+C Invest 2 GmbH geschützt und eine Grundlage für eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens geschaffen. Diese Maßnahmen gewährleisten eine faire Verteilung der Insolvenzmasse unter den Gläubigern und minimieren mögliche Vermögensverluste.
Amtsgericht Wiesbaden – 13. Dezember 2024