Bad Zwischenahn, 13. Dezember 2024 – Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens der factorywood GmbH, ansässig in der Borsigstraße 5-9, 26160 Bad Zwischenahn, hat das Amtsgericht Oldenburg eine weitere Maßnahme zur Sicherung der Insolvenzmasse erlassen. Mit dem Aktenzeichen 65 IN 52/24 wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zur bereits angeordneten vorläufigen Verwaltung eine Einzelermächtigung zur Durchführung spezifischer Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt.
Hintergrund des Verfahrens
Die factorywood GmbH, eine Gesellschaft mit Sitz in Bad Zwischenahn und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg (HRB 215531), steht unter der Geschäftsführung von Yvonne Richter. Bereits am 29. November 2024 wurde eine vorläufige Verwaltung angeordnet, um das Vermögen des Unternehmens zu sichern und die Rechte der Gläubiger zu schützen.
Mit der jüngsten Entscheidung des Amtsgerichts wurde die Handlungsfähigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters erweitert, um die Insolvenzmasse effektiver zu verwalten und möglicherweise bestehende Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten zu regeln.
Umfang der Einzelermächtigung
Die Einzelermächtigung ermöglicht es dem vorläufigen Insolvenzverwalter, bestimmte Handlungen eigenständig und unmittelbar im Sinne der Insolvenzmasse durchzuführen. Solche Maßnahmen dienen in der Regel dazu, Vermögenswerte zu sichern, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten oder notwendige Entscheidungen im Sinne der Gläubiger zu treffen.
Diese Erweiterung der Befugnisse zeigt die Komplexität des Verfahrens und die Notwendigkeit einer proaktiven Verwaltung der Unternehmensressourcen.
Einsichtnahme und weitere Informationen
Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Oldenburg (Oldb) für alle Verfahrensbeteiligten einsehbar. Betroffene Gläubiger oder weitere Interessierte werden gebeten, sich bei Fragen an die zuständige Geschäftsstelle zu wenden.
Bedeutung der Entscheidung
Die Einzelermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters stellt einen weiteren Schritt dar, um die wirtschaftliche Lage der factorywood GmbH zu stabilisieren und geordnet abzuwickeln. Dies könnte auch die Grundlage für eine mögliche Sanierung schaffen, sofern eine solche im weiteren Verlauf des Verfahrens als realisierbar erachtet wird.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb)
13. Dezember 2024