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e-nel GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 53a IN 263/24

Das Amtsgericht Lübeck hat am 13. Dezember 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der e-nel GmbH eingeleitet. Das Unternehmen, mit Sitz in der Heiweg 119, 23566 Lübeck, und einer weiteren Geschäftsadresse in Hamburg, hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Geschäftsführer Falko Rerop sieht sich mit erheblichen finanziellen Herausforderungen konfrontiert.

Rechtsanwalt Marcus Janca als Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marcus Janca aus Lübeck bestellt. Seine Aufgabe ist es, die Vermögenswerte der e-nel GmbH zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Alle Verfügungen des Unternehmens über sein Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Maßnahmen zur Vermögenssicherung

Das Gericht hat weitreichende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Verfügungen über Vermögensgegenstände, einschließlich der Einziehung von Forderungen und der Führung von Bankkonten, bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
  2. Einrichtung eines Sonderkontos: Der Insolvenzverwalter ist ermächtigt, ein Sonderkonto einzurichten und eingehende Gelder dort zu verwalten.
  3. Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden vorläufig eingestellt, und neue Maßnahmen sind untersagt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.

Auswirkungen auf Gläubiger und Geschäftspartner

Die Gläubiger wurden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Damit wird sichergestellt, dass die Insolvenzmasse nicht unrechtmäßig reduziert wird. Drittschuldner sind ebenfalls verpflichtet, die Anordnung des Gerichts zu beachten.

Perspektiven für die e-nel GmbH

Die e-nel GmbH, deren Geschäftsbereiche nicht nur in Lübeck, sondern auch in Hamburg angesiedelt sind, steht vor einer ungewissen Zukunft. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Ziel ist es, die bestmögliche Lösung für Gläubiger und Geschäftspartner zu finden.

Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lübeck eingesehen werden. Gläubiger und die Schuldnerin haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.

Die nächsten Wochen werden entscheidend für das Schicksal der e-nel GmbH sein. Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde jedoch ein erster Schritt unternommen, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu klären und die Interessen der Gläubiger zu schützen.

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