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ACKSA DESIGN GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 10 IN 354/24

Das Amtsgericht Hechingen hat am 12. Dezember 2024 Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der ACKSA DESIGN GmbH aus Albstadt eingeleitet. Mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters reagierte das Gericht auf den Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens. Ziel ist es, mögliche nachteilige Veränderungen der Vermögenslage bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu verhindern.

Die ACKSA DESIGN GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Adrian-Gheorghe Nicalau und Carine Kati Nicalau, hat ihren Geschäftssitz in der Austraße 28, 72459 Albstadt. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 773358 eingetragen und sieht sich mit erheblichen finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch aus Ravensburg, ein erfahrener Spezialist der Kanzlei Danckelmann, bestellt. Zu seinen Aufgaben gehört es, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und dessen wirtschaftliche Lage zu bewerten. Gleichzeitig wurden Verfügungen über das schuldnerische Vermögen sowie Bankkonten ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters untersagt. Gläubiger dürfen Zahlungen nur noch direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.

Zusätzlich ist Dr. Rösch berechtigt, Sonderkonten für die Verwaltung der Insolvenzmasse einzurichten und eingehende Gelder zu verwalten. Auch die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin stehen ihm zur Einsicht und Überprüfung offen, um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens umfassend zu klären.

Diese Maßnahmen stellen einen entscheidenden Wendepunkt für die ACKSA DESIGN GmbH dar. Ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung folgt, wird von der Bewertung des vorläufigen Insolvenzverwalters abhängen. Für Gläubiger und Geschäftspartner bedeutet die Entscheidung Transparenz und Schutz vor unrechtmäßigen Vermögensverschiebungen.

Das weitere Verfahren wird zeigen, ob genügend Mittel vorhanden sind, um das Insolvenzverfahren zu eröffnen, oder ob eine Abweisung mangels Masse droht. Das Insolvenzgericht in Hechingen bleibt bis zur endgültigen Entscheidung die zentrale Instanz in diesem Fall.

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