Amtsgericht Landau in der Pfalz, Aktenzeichen: 3 IN 206/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Span-Service Holzlogistik GmbH, mit Sitz Am Mettenbacherhof, 76855 Annweiler, hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz am 12. Dezember 2024 um 11:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot über das Vermögen der Schuldnerin angeordnet.
Die Span-Service Holzlogistik GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Landau in der Pfalz unter der Nummer HRB 1309, wird durch ihren Geschäftsführer Gustav Kühner vertreten. Der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin ist Rechtsanwalt Dr. Mark Schüssler, ansässig in der Bismarckstraße 4/11, 69469 Weinheim.
Anordnungen des Gerichts
Zur Sicherung der Insolvenzmasse und zum Schutz der Gläubiger wurden gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen getroffen:
- Allgemeines Verfügungsverbot:
Die Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Antragstellerin wurde vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Martin Wiedemann, übertragen. Die Antragstellerin darf keine Vermögensgegenstände veräußern, belasten, Ansprüche abtreten oder Forderungen einziehen. - Bestätigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
Der Beschluss vom 27. November 2024, durch den die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet wurde, bleibt unverändert bestehen. - Initiative des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Die Anordnung des Verfügungsverbots erfolgte auf Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters, um die Insolvenzmasse vor möglichen nachteiligen Veränderungen zu schützen.
Bedeutung der Entscheidung
Die Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots ist ein weitreichender Schritt im Insolvenzverfahren. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine weiteren Vermögenswerte der Schuldnerin gefährdet werden, und dient der geordneten Abwicklung des Verfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird alle Handlungen überwachen und sicherstellen, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss können sowohl die Antragstellerin als auch Gläubiger Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz, einzureichen. Alternativ ist eine elektronische Einreichung über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) möglich.
Weitere Informationen
Der vollständige Beschluss sowie die Datenschutzerklärung des Gerichts können auf der Internetseite des Amtsgerichts Landau in der Pfalz unter www.agld.justiz.rlp.de eingesehen werden.
Amtsgericht Landau in der Pfalz, 12. Dezember 2024