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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die SwissCommerce Trading GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen: 6 IN 256/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SwissCommerce Trading GmbH, ansässig in der Friedrich-List-Straße 1, 35398 Gießen, hat das Amtsgericht Gießen am 12. Dezember 2024 um 12:00 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die SwissCommerce Trading GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gießen unter der Nummer HRB 8337, wird durch ihren Geschäftsführer Alexander Trampisch, wohnhaft in der Dieulefiter Straße 60, 35423 Lich, vertreten. Die rechtliche Vertretung erfolgt durch Rechtsanwalt Richard Johannes Kurlinsky, Grüner Weg 2, 35085 Ebsdorfergrund.

Maßnahmen des Gerichts

Zur Sicherung des Vermögens und zum Schutz der Gläubiger wurden folgende Maßnahmen getroffen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen, bestellt. Herr Käs ist erreichbar unter Tel.: 0641/480290-38, Fax: 0641/48029050 und E-Mail: kaes@rae-voelpel.com.
  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen bedürfen ab sofort der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Insbesondere ist es der Antragstellerin untersagt:

    • Forderungen einzuziehen, abzutreten oder anderweitig darüber zu verfügen.
    • Anlage- und Umlaufvermögen sowie sonstiges Eigentum zu veräußern, zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
  3. Regelung der Arbeitsverhältnisse:
    Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse verbleibt bei der Antragstellerin. Änderungen, Begründungen oder Kündigungen von Arbeitsverhältnissen dürfen jedoch nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
  4. Einziehung von Bankguthaben und Forderungen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  5. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden untersagt. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.

Bedeutung der Entscheidung

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein entscheidender Schritt, um das Vermögen der SwissCommerce Trading GmbH zu schützen und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Mit der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters wird eine ordnungsgemäße Prüfung der Vermögensverhältnisse sichergestellt, um die Grundlage für weitere Entscheidungen im Insolvenzverfahren zu schaffen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen, einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle abzugeben. Alternativ kann die Beschwerde auch über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erfolgen.

Amtsgericht Gießen, 12. Dezember 2024

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