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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Ro c.E UG angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Würzburg, Aktenzeichen: IN 427/24

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Ro c.E UG (haftungsbeschränkt), ansässig in der Ulrichstraße 6, 97074 Würzburg, hat das Amtsgericht Würzburg am 15. November 2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Schuldnerin, vertreten durch den Liquidator Rocco Pfrang, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Würzburg unter der Nummer HRB 16022 eingetragen. Die Ro c.E UG steht vor der Herausforderung, ihre finanzielle Situation im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens zu regeln.

Maßnahmen des Gerichts

Das Amtsgericht hat die folgenden Maßnahmen beschlossen, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und das Verfahren ordnungsgemäß durchzuführen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz, Ludwigstraße 23b, 97070 Würzburg, bestellt. Herr Dr. Schwartz ist telefonisch unter +49(931)27898850 oder per Fax unter +49(931)2789885-2000 erreichbar.
  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO).
  3. Einziehung von Forderungen:
    Leistungen von Drittschuldnern an die Schuldnerin sind ebenfalls nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig. Diese Maßnahme soll die Insolvenzmasse schützen und sicherstellen, dass keine weiteren nachteiligen Veränderungen eintreten.

Bedeutung der Entscheidung

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt sicher, dass das Vermögen der Ro c.E UG erhalten bleibt und eine detaillierte Prüfung der Vermögensverhältnisse erfolgen kann. Ziel ist es, die Interessen der Gläubiger zu wahren und eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Würzburg einzureichen. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de.

Amtsgericht Würzburg, 15. November 2024

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