Amtsgericht Neumünster, Aktenzeichen: 92 IN 10050/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nobiskrug Yachts GmbH, ansässig in der Kieler Straße 53, 24768 Rendsburg, hat das Amtsgericht Neumünster am 12. Dezember 2024 um 09:00 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Nobiskrug Yachts GmbH, ein renommiertes Unternehmen im Bereich des Yachtbaus, wird durch ihren Geschäftsführer Lars Windhorst vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRB 23549 KI eingetragen.
Maßnahmen des Gerichts
Das Amtsgericht hat die folgenden Regelungen getroffen, um das Vermögen der Schuldnerin zu schützen und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens sicherzustellen:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Hendrik Gittermann, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, bestellt. Herr Gittermann ist erreichbar unter der Telefonnummer 040 4320800, per Telefax unter 040 432080400 oder per E-Mail an remo.kruse@anchor.eu. - Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der Nobiskrug Yachts GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO). - Einziehung von Außenständen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, offene Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen, um die Insolvenzmasse zu sichern.
Bedeutung für das Verfahren
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird sichergestellt, dass keine weiteren nachteiligen Veränderungen am Vermögen der Nobiskrug Yachts GmbH eintreten. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Überwachung der wirtschaftlichen Lage und die Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung unter insolvenzbekanntmachungen.de.
Amtsgericht Neumünster, 12. Dezember 2024