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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Haus und Capital Wirtschafts- und Finanzierungsberatungs GmbH angeordnet
Insolvenzantrag der 11 CHAMPIONS AG: Vorläufige Verwaltung und Sicherungsmaßnahmen angeordnet

Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Haus und Capital Wirtschafts- und Finanzierungsberatungs GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Wiesbaden, Aktenzeichen: 10 IN 560/24

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Haus und Capital Wirtschafts- und Finanzierungsberatungs GmbH, mit Sitz in der Sonnenberger Straße 43, 65191 Wiesbaden, hat das Amtsgericht Wiesbaden am 12. Dezember 2024 um 13:25 Uhr die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen.

Die Haus und Capital Wirtschafts- und Finanzierungsberatungs GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der Nummer HRB 5268, wird durch ihren Geschäftsführer Anton Grasserbauer vertreten.

Maßnahmen des Gerichts

Zur Sicherung des Vermögens und zum Schutz der Gläubiger wurden folgende Maßnahmen getroffen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Johannes Konstantin Hancke von der Kanzlei HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte PartmbB, Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden, bestellt.

  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen dürfen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
  3. Anweisung an Schuldner der Antragstellerin:
    Die Schuldner der Haus und Capital GmbH wurden angewiesen, Zahlungen oder Leistungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung und in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Bedeutung der Entscheidung

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein zentraler Schritt, um die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin zu prüfen und die Insolvenzmasse zu sichern. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Überwachung der Vermögensverwaltung und bereitet eine fundierte Entscheidung über die mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss können sowohl die Antragstellerin als auch Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder elektronisch beim Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, einzureichen. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung des Beschlusses.

Amtsgericht Wiesbaden, 12. Dezember 2024

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