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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Central BioHub GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Neuruppin, Aktenzeichen: 15 IN 275/24

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Central BioHub GmbH, mit Sitz in der Neuendorfstraße 17, 16761 Hennigsdorf, hat das Amtsgericht Neuruppin am 12. Dezember 2024 um 12:00 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Central BioHub GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter der Nummer HRB 11787, wird durch ihre Geschäftsführer Gregor Marcel Wolfgang Fornol, wohnhaft in der Neckarstraße 54, 14612 Falkensee, und Dr. Jörg-Michael Hollidt, wohnhaft in der Dammsmühler Straße 49 C, 13158 Berlin, vertreten.

Maßnahmen des Gerichts

Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und zum Schutz der Gläubiger hat das Gericht folgende Maßnahmen ergriffen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117 Berlin, bestellt. Dr. Linkert ist befugt, die Vermögenslage der Schuldnerin zu prüfen und Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse zu ergreifen.
  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Einziehung von Forderungen und Verwaltung von Bankguthaben:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen, es sei denn, deren Abtretung wurde offengelegt.
  4. Einholung von Auskünften:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter darf Auskünfte über die Vermögenslage der Schuldnerin bei Banken, Versicherungen, Behörden und Vertragspartnern einholen, um eine umfassende Prüfung der finanziellen Situation vorzunehmen.
  5. Einstellung von Zahlungen an die Schuldnerin:
    Drittschuldner wurden angewiesen, Leistungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Bedeutung der Entscheidung

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt sicher, dass keine weiteren nachteiligen Veränderungen an der Vermögenslage der Central BioHub GmbH eintreten. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die Aufgabe, die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und die Insolvenzmasse zu sichern. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubiger und bereiten die Grundlage für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann binnen einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder elektronisch beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin, einzureichen. Alternativ kann sie auch zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden.

Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation und den rechtlichen Anforderungen finden sich unter www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de.

Amtsgericht Neuruppin, 12. Dezember 2024

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