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Vergütungsfestsetzung im Insolvenzverfahren der TC Bau GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Amtsgericht Gera, Aktenzeichen: 8 IN 154/24

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der TC Bau GmbH, ansässig in der Jenaer Straße 48, 07607 Eisenberg, hat das Amtsgericht Gera am 12. Dezember 2024 die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die TC Bau GmbH, vertreten durch ihren Gesellschafter Tayfun Baris, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 516815 eingetragen.

Beschluss des Gerichts

Der Beschluss sieht folgende Festlegungen vor:

  1. Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Die Vergütung von Rechtsanwalt Thomas Patschke sowie die entsprechenden Auslagen wurden gemäß den Bestimmungen der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) festgesetzt. Zu der Vergütung und den Auslagen wird die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 % hinzugerechnet.
  2. Berechtigung zur Entnahme aus der Insolvenzmasse:
    Rechtsanwalt Patschke ist berechtigt, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Diese Regelung dient der Sicherstellung, dass die Kosten des Verfahrens ordnungsgemäß gedeckt werden können.

Bedeutung der Entscheidung

Die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters stellt einen wesentlichen Schritt im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens dar. Sie sichert die finanzielle Grundlage für die Durchführung des Verfahrens und ermöglicht es, die Vermögenslage der Schuldnerin weiterhin effektiv zu verwalten und zu prüfen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Sowohl die Schuldnerin als auch Gläubiger haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Gera oder beim Landgericht Gera einzureichen. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses. Alternativ kann die Beschwerde auch als elektronisches Dokument über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden.

Einsichtnahme und weitere Hinweise

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gera eingesehen werden. Für Fragen zur elektronischen Kommunikation und weiteren rechtlichen Vorgaben steht die Internetseite des Gerichts unter www.justiz.de zur Verfügung.

Amtsgericht Gera, 12. Dezember 2024

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