Amtsgericht Verden (Aller), Aktenzeichen: 11 IN 100/24
Im Insolvenzantragsverfahren zwischen der SPT Reiseservice GmbH, mit Sitz in der Siercker Straße 4, 74638 Waldenburg, als Antragstellerin, und der Aby GmbH, ansässig in der Wienbrücke 6, 27711 Osterholz-Scharmbeck, vertreten durch ihren Geschäftsführer Julius Felix Oberhokamp, hat das Amtsgericht Verden (Aller) am 12. Dezember 2024 eine entscheidende Wendung verkündet: Alle zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen wurden aufgehoben.
Hintergrund der Entscheidung
Der ursprüngliche Beschluss vom 6. Dezember 2024 sah umfassende Maßnahmen vor, um das Vermögen der Aby GmbH zu sichern, darunter:
- Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung.
- Die Einholung der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters für Verfügungen der Antragsgegnerin.
- Die einstweilige Einstellung von Mobiliarzwangsvollstreckungen.
- Die Einziehungsermächtigung für Forderungen und Bankguthaben.
- Die Befugnis zur Eröffnung von Sonderkonten und Begründung von Verbindlichkeiten.
- Zustimmungsvorbehalte bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen.
Mit dem Beschluss vom 12. Dezember 2024 hat das Gericht sämtliche dieser Maßnahmen aufgehoben. Auch der am 15. November 2024 erteilte Gutachtenauftrag wurde zurückgenommen.
Gründe für die Aufhebung
Die Aufhebung erfolgte auf Anregung des vorläufigen Insolvenzverwalters, der dem Gericht mitteilte, dass die Forderung der Antragstellerin vollständig beglichen wurde. Zudem stellte sich heraus, dass der Insolvenzantrag überwiegend strategisch motiviert war und weniger auf eine tatsächliche Zahlungsunfähigkeit der Aby GmbH hinwies. Der vorläufige Insolvenzverwalter kam zu dem Schluss, dass der Insolvenzantrag als unzulässig zu betrachten ist.
Da die Maßnahmen stark in den Wirtschaftsbetrieb der Aby GmbH eingegriffen hätten, wurden sie als unverhältnismäßig und somit rechtswidrig eingestuft. Die Aufhebung war daher geboten.
Bedeutung der Entscheidung
Die Entscheidung markiert das Ende eines strategisch motivierten Insolvenzantrags, der die Aby GmbH stark belastet hätte. Mit der Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen kann das Unternehmen wieder uneingeschränkt über sein Vermögen verfügen und seinen Geschäftsbetrieb ohne weitere Einschränkungen fortsetzen. Die Entscheidung schützt die Aby GmbH vor unangemessenen Eingriffen und bewahrt die Interessen des Unternehmens und seiner Stakeholder.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), einzureichen. Alternativ ist die elektronische Einreichung über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) möglich.
Amtsgericht Verden (Aller), 12. Dezember 2024
Richterin Kasper