Amtsgericht Wiesbaden, Aktenzeichen: 10 IN 174/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der L.S. Construction GmbH, ansässig in der Waldstraße 111, 65187 Wiesbaden, hat das Amtsgericht Wiesbaden eine entscheidende Entwicklung bekanntgegeben: Am 3. Dezember 2024 wurden die am 14. Mai 2024 angeordneten Verfügungsbeschränkungen sowie die vorläufige Verwaltung aufgehoben. Grund hierfür ist die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse.
Die L.S. Construction GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der Nummer HRB 33308, wird durch ihren Geschäftsführer Ioan-Liviu Singerean, wohnhaft in der Berliner Straße 33, 65189 Wiesbaden, vertreten.
Hintergrund der Entscheidung
Die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Diese Entscheidung markiert das Ende des gerichtlichen Verfahrens und weist darauf hin, dass eine geregelte Abwicklung der finanziellen Angelegenheiten nicht möglich ist.
Die am 14. Mai 2024 angeordneten Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Verwaltung hatten zum Ziel, das Vermögen der Schuldnerin während des Verfahrens zu sichern. Mit der aktuellen Entscheidung entfallen diese Maßnahmen, da keine Aussicht auf eine Insolvenzabwicklung besteht.
Bedeutung für die Beteiligten
Für die Gläubiger der L.S. Construction GmbH bedeutet diese Entscheidung, dass es keine weiteren Maßnahmen zur Befriedigung ihrer Ansprüche geben wird. Es bleibt ungewiss, ob und in welchem Umfang Ansprüche außerhalb des Insolvenzverfahrens durchgesetzt werden können. Für das Unternehmen selbst endet mit dieser Entscheidung die gerichtliche Auseinandersetzung um die Insolvenz.
Einsichtnahme
Der vollständige Beschluss mit den detaillierten Begründungen kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden eingesehen werden. Diese Einsichtnahme steht allen Beteiligten offen, um die Entscheidung im Detail nachvollziehen zu können.
Amtsgericht Wiesbaden, 3. Dezember 2024