Leipzig, 12. Dezember 2024 – Im Verfahren zur Insolvenzeröffnung über das Vermögen der Auto Mai GmbH, mit Sitz in der Leipziger Straße 2, 04575 Neukieritzsch, hat das Amtsgericht Leipzig Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse beschlossen. Die Gesellschaft, im Handelsregister unter der Nummer HRB 4230 eingetragen, wird durch ihre Geschäftsführerin Lina Bartnick vertreten. Die Anordnung erfolgt, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu schützen.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Am 12. Dezember 2024 um 14:15 Uhr hat das Amtsgericht Leipzig folgende Maßnahmen verfügt:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Bleek bestellt:- Adresse: Untere Eichstädtstraße 24, 04299 Leipzig
- Kontakt:
- Telefon: +49 341 98765432
- E-Mail: kanzlei@bleek-insolvenz.de
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis
Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme, auch als „allgemeiner Zustimmungsvorbehalt“ bekannt, dient der Sicherung der Insolvenzmasse (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt:- Forderungen der Schuldnerin einzuziehen, einschließlich Bankguthaben.
- Neue Sonderkonten (Insolvenzsonderkonten) zu eröffnen, um die Verwaltung der Masse zu erleichtern.
- Notwendige Verbindlichkeiten zur Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit zu begründen (§ 55 Abs. 2 InsO).
- Drittschuldner zu verpflichten, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
- Informationsrecht des Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, alle für seine Tätigkeit erforderlichen Informationen von Banken, Kreditinstituten und weiteren Dritten einzuholen.
Zielsetzung der Maßnahmen
Die Maßnahmen sollen verhindern, dass Vermögenswerte unrechtmäßig entzogen werden oder verloren gehen. Die vorläufige Verwaltung erlaubt es, die finanzielle Lage der Auto Mai GmbH genau zu prüfen und die Grundlage für ein mögliches Insolvenzverfahren zu schaffen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken und ob ein Fortführungsansatz für das Unternehmen besteht.
Rechtsmittelbelehrung
Alle Beteiligten können gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde einlegen.
- Frist: Zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung.
- Einreichung: Schriftlich oder elektronisch beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Dieser Beschluss markiert den Beginn eines geordneten Prozesses zur Klärung der finanziellen Situation der Auto Mai GmbH und schützt die Interessen aller Gläubiger.
Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht
12. Dezember 2024