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BaFin warnt vor nicht zugelassener Finanzwebsite und Identitätsdiebstahl: skp-invest.com
Morning News

BaFin warnt vor nicht zugelassener Finanzwebsite und Identitätsdiebstahl: skp-invest.com

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat vor der Nutzung der Website skp-invest.com eine offizielle Warnung herausgegeben. Die Seite wird dafür kritisiert, ohne die notwendige Genehmigung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Zudem wurde ein Fall von Identitätsdiebstahl aufgedeckt, bei dem die Seite falsche Angaben zu Geschäftssitzen und Unternehmensdaten gemacht hat.

Warnung vor falschen Angaben und Missbrauch der Identität

Es wurde festgestellt, dass skp-invest.com falsche Geschäftsadressen in Pforzheim und Stuttgart angibt und sich fälschlicherweise als die SKP Invest GmbH ausgibt, obwohl keine Verbindung zu dem echten Unternehmen besteht. Hiermit soll Seriosität vorgetäuscht werden, während es sich tatsächlich um Identitätsdiebstahl handelt.

Illegale Finanzdienstleistungen gefährden Kunden

Die BaFin macht deutlich, dass in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ausschließlich mit einer behördlichen Erlaubnis angeboten werden dürfen. Anbieter wie skp-invest.com, die diese Genehmigungen nicht besitzen, handeln rechtswidrig. Kunden, die dennoch Geschäfte mit solchen Plattformen machen, setzen sich großen Risiken aus, einschließlich des Verlusts ihrer Investitionen.

Verbraucherschutz: Risiken und Empfehlungen

Die BaFin unterstreicht die Gefahren, die von unlizenzierten Anbietern ausgehen, insbesondere den möglichen Verlust von Geldern, die Irreführung durch den Anschein von Legitimität und die Gefahr des Missbrauchs persönlicher Daten. Um sich zu schützen, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher stets die Unternehmensdaten überprüfen, vorsichtig bei unrealistischen Angeboten sein, ihre persönlichen Daten schützen und auf Zeichen von Identitätsdiebstahl achten.

Rechtliche Grundlagen und Schlussfolgerungen

Die Warnung der BaFin beruht auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) und zielt darauf ab, die Öffentlichkeit über die Risiken, die von nicht lizenzierten Anbietern ausgehen, aufzuklären. Die BaFin empfiehlt, stets wachsam zu sein und die Legalität von Finanzdienstleistern zu überprüfen, um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen.

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  1. Ist inzwischen abgeschaltet. Kann man ganz einfach selber machen, ohne den Staat zu involvieren, wenn man nicht den Drang verspürt die Täterinnen zu bestrafen. Man sucht sich die Merkmale heraus, prüft zunächst einmal akribisch, was alles gestohlen wird (wie Umsatzsteueridentnummer von echten Unternehmen beispielsweise, teilt dies dem Hoster oder der Domainvergabe wie Denic mit und verweist auf einen Verstoß gegen DEREN (!) AGB’s. Damit haben sie ein Rechtswerkzeug und können binnen kurzer Zeit Stunde die Betrügerseite dicht machen. Da muss man so wie ich überhaupt nichts mit zu tun haben oder studiert haben. Kann jeder melden. So habe ich einen in D. nicht gelisteten Betrügershop, der aber im Ausland auf ner Liste stand, plattgemacht. Innerhalb von einer Stunde schaltete die Denic die Domain ab. Die Bank in Spanien, wo das Geld hingehen sollte, schaltete das Konto am folgenden Tag ab. Google und Microsoft haben hingegen nichts gemacht, obwohl die Seite dort zuerst gemeldet wurde! Die können sonst auch Warnseiten vorschalten, wenn man über deren Suchmaschine dort rauf will.

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